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DKG und GKV-SV einigen sich auf Leistungsspektrum der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen

16. März 2026 durch
DKG und GKV-SV einigen sich auf Leistungsspektrum der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen


DKG und GKV-SV einigen sich auf Leistungsspektrum der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung haben eine Einigung über das stationäre Leistungsspektrum der neu zu etablierenden sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) erzielt. Damit hat die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen einen wesentlichen Schritt zur Umsetzung der Krankenhausreform vollzogen.

Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sollen künftig ambulante und nicht-komplexe stationäre Leistungen wohnortnah bereitstellen. Die Vereinbarung orientiert sich weitgehend an den Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Der Schwerpunkt der stationären Versorgung liegt auf internistischen und geriatrischen Behandlungen.

Die Partner haben eine Liste von mindestens zu erbringenden stationären Leistungen festgelegt, darunter die Behandlung ausgewählter Atemwegs- und gastrointestinaler Erkrankungen sowie weitere internistische Basisbehandlungen. Weitere stationäre Leistungen aus der Inneren Medizin und Geriatrie können je nach Kapazität der Einrichtungen und Versorgungsauftrag erbracht werden. Zudem sollen die sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen künftig auch Leistungen aus den AOP- und Hybrid-DRG-Katalogen anbieten können, sofern die erforderliche fachärztliche Kompetenz vorhanden ist. Der GKV-Spitzenverband und die DKG haben in der Vereinbarung Mindestanforderungen für die Leistungserbringung definiert, die dem Charakter und dem vorgesehenen Behandlungsspektrum dieser Einrichtungen entsprechen.

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) nach § 115g SGB V bleiben zugelassene Krankenhäuser, unterliegen jedoch nicht der herkömmlichen Leistungsgruppensystematik.

Insbesondere für kleinere Krankenhäuser eröffnen süV eine Transformationsmöglichkeit, um sich unabhängig von der Leistungsgruppenzuordnung auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit weniger komplexen Krankheitsbildern zu konzentrieren. Das stationäre Leistungsspektrum ist reduziert und fokussiert auf internistische und geriatrische Behandlungen. Dazu gehören typische Erkrankungen älterer Menschen wie akute und chronische Infektionen, Ernährungs‑ und Stoffwechselstörungen, Anämien, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, respiratorische Infekte einschließlich COPD, gastrointestinale Beschwerden sowie urogenitale Infektionen – vorwiegend nicht-operative internistische Krankheitsbilder.

SüV erbringen keine intensiv- oder notfallmedizinischen Leistungen. Ergänzend können sie ambulante und pflegerische Leistungen anbieten, um die medizinische Grundversorgung wohnortnah sicherzustellen. Die ersten Einrichtungen werden voraussichtlich im Jahr 2027 in Betrieb gehen.

Foto: stock.adobe.com - CStock


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16. März 2026
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