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Landespflegekammer Rheinland- Pfalz offen für Mitglieder aus anderen Bundesländern

12. April 2016 durch
Landespflegekammer Rheinland- Pfalz offen für Mitglieder aus anderen Bundesländern


Landespflegekammer Rheinland- Pfalz offen für Mitglieder aus anderen Bundesländern

Heilberufsgesetz und Hauptsatzung der Kammer eröffnen Pflegenden aus anderen Bundesländern die freiwillige Mitgliedschaft

Die Hauptsatzung der rheinland-pfälzischen Pflegekammer ermöglicht auch examinierten Pflegefachpersonen, die nicht in Rheinland-Pfalz tätig sind, eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis. Bereits im Heilberufsgesetz des Landes ist geregelt, dass die Pflegekammer das exklusive Sonderrecht genießt, sich für Berufsangehörige außerhalb der Landesgrenzen zu öffnen. Mit der Genehmigung der Hauptsatzung durch das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium können interessierte Pflegefachpersonen nun von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
„Bereits im vergangenen Jahr hat uns eine Vielzahl von Anfragen von Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland erreicht, die Mitglied unserer Landespflegekammer werden wollen. Dank der Regelungen im Heilberufsgesetz und unserer Hauptsatzung können wir diesem Interesse an uns nun nachkommen.“, freut sich der Präsident der Landespflegekammer, Dr. Markus Mai. „Die freiwillige Mitgliedschaft von Pflegenden aus anderen Bundesländern wird verdeutlichen, dass Pflegekammern in der gesamten Republik gebraucht und gewünscht werden. Daher laden wir die Kolleginnen und Kollegen ein, mit einer Mitgliedschaft bei der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ein starkes Signal für eine starke Pflege zu setzen.“
Mit dem Beitritt zur Kammer können diese freiwilligen Mitglieder Unterstützungsangebote wie beispielsweise die berufsrechtliche und –fachliche Beratung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen. Sie unterliegen nicht dem Kammerrecht oder können die Gremien der Kammer wählen beziehungsweise in diese entsandt werden.


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12. April 2016
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