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Verbände warnen vor Folgen des neuen Hebammenhilfevertrags – Versorgungsqualität und Berufszufriedenheit in Gefahr

3. November 2025 durch
Verbände warnen vor Folgen des neuen Hebammenhilfevertrags – Versorgungsqualität und Berufszufriedenheit in Gefahr


Verbände warnen vor Folgen des neuen Hebammenhilfevertrags – Versorgungsqualität und Berufszufriedenheit in Gefahr

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) blickt mit großer Sorge auf die am 1. November 2025 in Kraft getretenen Neuregelungen des Hebammenhilfevertrags. Nach Einschätzung der DGGG gefährden die neuen Bestimmungen insbesondere die Arbeitssituation freiberuflich tätiger Hebammen in geburtshilflichen Kliniken sowie die Qualität der Versorgung von Schwangeren und Wöchnerinnen.

Einschränkungen mit weitreichenden Folgen

Der neue Vertrag schränkt die Tätigkeit freiberuflicher Beleghebammen erheblich ein. Sie dürfen – mit wenigen Ausnahmen – nur noch stationäre Patientinnen betreuen und abrechnen, während die Versorgung ambulanter Patientinnen ausgeschlossen wird.
Die DGGG sieht darin mehrere gravierende Probleme:

  1. Versorgungsprobleme ambulanter Patientinnen:
    Die ambulante Betreuung von Schwangeren mit potenziell risikobehafteten Beschwerden, etwa bei drohender Frühgeburt, unklaren Blutungen oder Verdacht auf eine Präeklampsie, ist ohne Hebammenbetreuung organisatorisch und medizinisch kaum zu gewährleisten. Eine vollständige Verlagerung dieser Aufgaben auf ärztliche Dienste ist nicht praktikabel und birgt Risiken für die Patientensicherheit.

  2. Gefährdung der Versorgungsqualität:
    Wenn ambulante Patientinnen ausschließlich ärztlich betreut werden, kann es insbesondere in Randzeiten oder bei hoher Auslastung zu Verzögerungen kommen. Kritische Pathologien könnten dadurch später erkannt und behandelt werden.

  3. Finanzielle Benachteiligung der Hebammen:
    Die Neuregelungen führen dazu, dass freiberuflich tätige Hebammen Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Dies verschärft eine ohnehin angespannte Vergütungssituation und gefährdet die Attraktivität des Berufs.

  4. Untragbare Alternativen:
    Weder eine generelle stationäre Aufnahme aller Patientinnen noch eine unentgeltliche ambulante Betreuung durch Hebammen sind praktikable oder rechtlich tragfähige Lösungen.

Hebammenverband schlägt Alarm

Auch der Deutsche Hebammenverband (DHV) kritisiert die aktuellen Regelungen scharf. Der Verband macht seit Monaten auf die schwierige wirtschaftliche Situation der Hebammen aufmerksam. Eine neue Studie der opta data Zukunfts-Stiftung bestätigt nun die Dringlichkeit: 44 Prozent der befragten Hebammen denken über einen Berufsausstieg nach, vor allem aufgrund der unzureichenden Vergütung (68 Prozent).
Der DHV sieht im neuen Hebammenhilfevertrag keine ausreichende wirtschaftliche Absicherung, um Hebammen langfristig im Beruf zu halten. Damit droht ein weiterer Verlust an Fachkräften – mit direkten Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung.

Zu den Pressemitteilungen:
https://www.dggg.de/fileadmin/data/Stellungnahmen/DGGG/2025/Hebammenhilfevertrag/dggg-stellungnahme_hebammenhilfevertrag.pdf
https://hebammenverband.de/neuer-hebammenhilfevertrags-ringen-um-tragfaehige-loesungen

Foto: stock.adobe.com - DedOK Studio


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3. November 2025
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